Coins secrets

AGB

 

MIETER : der Mieter
AGENTUR : die Agentur
BESITZER : der Besitzer des vermieteten Hauses 

 

1. –  BESTANDSAUFNAHME

Bei Ankunft und Abfahrt wird die Bestandsaufnahme von BESITZER und MIETER zusammen nachgesehen. Falls die Bestandsaufnahme nicht stattfinden kann, sollte der Mieter innerhalb von 72 Stunden über jede eventuelle Abweichung, Problem oder Schaden informieren. Nach dieser Periode ist der Mieter verantwortlich für eventuelle Schaden oder fehlende Objekte.

 

2. –  MIETDAUER

Die Mietdauer kann nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BESITZERS oder der AGENTUR verlängert werden. In keinen Fall kann die totale Mietdauer die Periode von 90 Tage überschreiten. Als Grundbedingung für die Vermietung erklärt der Mieter hiermit, dass ihm die gemieteten Räumlichkeiten lediglich als zeitweiliger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

 

3. –  ANZAHLUNG

Die Anzahlung von dem Mieter bezahlt, ist eine Anzahlung als in Artikel L 114-1 du Code de la consommation, von beiden Parteien akzeptiert.
Dieser Betrag wird von dem Totalpreis abgezogen.
Sollte der Mieter bis 6 Wochen bevor Ankunftsdatum stornieren, wird die bereits geleistete Anzahlung nicht erstattet. Sollte die Stornierung weniger als 6 Wochen vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, so ist das Restbetrag der Miete an der Agentur fällig.
Jede Stornierung ist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die Agentur zu richten.
Sollte der Mieter vorzeitig Abfahren, ungeachtet warum, bleibt der Gesamtbetrag der Miete fällig.

 

4. –  MIETKAUTION

Die Mietkaution dient als Garantie für eventuelle Schäden an Mietsachen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie für eventuelle extra Neben- und Verbrauchskosten. Dieser Betrag wird bei Ankunft von dem Mieter an dem Besitzer oder sein Vertreter (aber nicht an der Agentur) bezahlt so wie vermeldet in den besonderen Bedingungen Artikel "PAIEMENT DU PRIX DU SEJOUR ET DU DEPOT DE GARANTIE".
Dieser Betrag ist nicht verzinslich.
Die Mietkaution wird von dem Besitzer an der Mieter zurückerstattet, wobei eventuelle Kosten für den Ersatz von Gegenständen, Instandsetzung, zusätzliche Reinigung und Verbrauchskosten abgezogen werden.
Falls in den besonderen Bedingungen gestellt ist dass alle Nebenkosten inbegriffen sind, wird die Mietkaution spätestens 2 Wochen nach der Abreise von dem Besitzer zurückerstattet.
Falls in den besonderen Bedingungen gestellt ist dass der Mieter bestimmte Nebenkosten (nach Verbrauch, ZB Elektrizität, Telefon… ) separat bezahlen sollte, wird die Kaution erst nach Eingang der Rechnung und nach Abzug von der Mieter gemachte Unkosten von der Besitzer ausgezahlt.
Sollte die Mietkaution zur Deckung dieser Kosten nicht ausreichen, hat der Mieter die Differenz zu begleichen, innerhalb 8 Tage nach Vorzeigung der Rechnung.

 

5. –  VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

  • Der Mieter erklärt dass er auf der im Mietvertrag angegeben Datum das Mietobjekt im angetroffen Zustand und sowie im Mietvertrag umschrieben akzeptiert.
  • Die Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen keine höhere Wertminderung als durch die gewöhnliche, ihrem Zweck entsprechende Nutzung erfahren. Gegenstände, die nach Vertragsablauf aus einem anderen Grund als ihrer gewöhnlichen Nutzung fehlen oder nicht betriebsfähig sind, hat der Mieter in Absprache mit dem Vermieter zu bezahlen bzw. zu ersetzen. Das gleiche gilt für Dokumente, Stoffe und das Gebäude im Allgemeinen.
  • Gegebenenfalls wird der Betrag für den Wert beschädigter Gegenstände bzw. für die Kosten der Reinigung verschmutzter Teppiche, Decken, Matratzen, Bettwäsche etc. einbehalten.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel und Einrichtungsgegenstände des Mietobjekts nur ihrem Zweck entsprechend und an ihrem Aufbewahrungsort zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Ferienhaus zu entfernen.
  • Es darf nichts in Toiletten, Badewannen, Bidets, Waschbecken usw. entsorgt werden, was die Kanalisation verstopfen könnte. Anderenfalls hat der Mieter für die Kosten der Instandsetzung aufzukommen.
  • Der Mieter darf die Ferienwohnung ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Besitzer oder seinen Vertreter IN KEINEM FALL untervermieten oder seine Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten. Er hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und darf unter keinen Umständen Möbelstücke einlagern, außer Bettwäsche und kleine Gegenstände. Anderenfalls kann der Vertrag gelöst werden. Auch darf der MIETER in keinem Fall in der Wohnung Empfänge organisieren (Hochzeit, Fest oder Andere…) ohne Zustimmung des Besitzers.
  • Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des BESITZERS unter keinen Umständen von mehr Personen bewohnt werden als in den besonderen Bedingungen angegeben.
  • Der MIETER ist verpflichtet, für die Wartung des Mietobjekts und der gemeinschaftlich genutzten Anlagen dringend erforderliche Arbeiten ausführen zu lassen. Der MIETER soll auch Zugang geben an die Personen verantwortlich für den Unterhalt des Schwimmbads, Gartens und Hausputz als geplant.
  • Der Mieter darf ohne die Genehmigung der Agentur keinerlei Tiere in die gemieteten Räumlichkeiten bringen, auch nicht für kurze Zeit.
  • Liegt das Mietobjekt in einem Gebäude, so haben die Mieter sich über die jeweilige Hausordnung zu informieren und sie zu befolgen.
  • Der Mieter hat den BESITZER direkt über jede eventuelle Abweichung zu informieren ungeachtet die Ursache.

 

6. – VERPFLICHTUNGEN DER BESITZER

Der BESITZER verpflichtet sich selbst um den Mieter das Mietobjekt mit Möbel, Ausstattung und Objekte im beschriebenen Zustand zur Verfügung zu stellen und seinen aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Verantwortungen nachzukommen.

 

7. – VERSICHERUNG

Die AGENTUR schliesst eine Versicherung ab für den MIETER gegen Einbruch, Brand, Wasserschäden bzw. gegen alle Risiken welche das Mietobjekt und die enthaltenen Möbel betreffen. Die Prämie für diese Versicherung wird von dem MIETER bezahlt. Diese Prämie ist in der Mietpreis inbegriffen, umschrieben unter „MIETPREIS“ in den besonderen Bedingungen. Falls der MIETER diese Versicherung nicht wünscht, sollte der MIETER eine passende Versicherung vorzeigen die das Mietobjekt versichert im Schadenfall.

 

8. – AFLÖSENDE KLAUSEL

Sollten die Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet worden sein oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen werden und wird einer Mahnung nicht innerhalb von 5 Tagen nachgekommen, so kann der Besitzer oder sein Vertreter die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auflösen, und der Mieter hat die gemieteten Räume auf einfache richterliche Anordnung zu verlassen.
Jedes nicht rechtzeitig bezahlte Betrag kann mit 10% erhöht werden (Artikel 1226 du Code civil ) und dies 8 Tage nach Bezahlungserinnerung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung. Zusammen mit der auflösende Klausel eher beschrieben kann auch einen Schadenersatz beantragt worden.

 

9. – TRAITEMENT INFORMATIQUE DE L’INFORMATION

Gemäß dem französischen Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 zur Datenerfassung und persönlichen Freiheit Artikel 39 ff. haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Daten einzusehen, zu ändern, zu berichtigen und zu löschen.

 

10. – RECHT

Dieser Vertrag fallt unter das Franzosische Recht. Das Lokale Gerichtshof des Mietobjekts wird im fall einen eventuellen Rechtsstreit beurteilen. 

 

11. – WERT DIESER ÜBERSETZUNG

Dieser Vertrag wurde in Französisch aufgestellt, und informativ in Deutsch übersetzt.
Im Fall eventuelle Unterschiede zwischen beide Versionen, vorherrscht die Französiche Version.